Das geniale Lernsystem für den Angelschein Sachsen-Anhalt.
Wie in einem intelligenten Karteikartensystem wiederholt das Büffeln.Net Lernsystem alle Prüfungsfragen aus dem offiziellen Fragenkatalog. Unser System wiederholt dabei vorrangig die Fragen, die du falsch beantwortet hast, bis du den Lernstoff für deine Prüfung sicher kannst. Das Büffeln.Net Lern-O-Meter hilft dir dabei, deinen Lernfortschritt besser im Auge zu behalten.
In Sachsen-Anhalt ist zur Ausübung der Fischerei (gemäß § 3 Fischereigesetz des Landes Sachsen-Anhalt) nur befugt, wer
1. einen Fischereischein nach Maßgabe der §§ 28 und 29 Fischereigesetz des Landes Sachsen-Anhalt besitzt und
2. als Fischereiausübungsberechtigter die volle oder als Inhaber einer Fischereierlaubnis eine beschränkte Befugnis besitzt, in einem Gewässer zu fischen.
3. das 14. Lebensjahr bereits vollendet hat.
Für die Zulassung zur Fischerprüfung für das Land Sachsen-Anhalt die Pflicht besteht die Pflicht, an einem Vorbereitungslehrgang mit mindestens 30 Unterrichtsstunden teilzunehmen und anschließend die schriftliche und mündliche Prüfung abzulegen. Für die Abnahme dieser Prüfung ist die untere Fischereibehörde Zuständig.
Ablauf der Fischerprüfung
Die Fischerprüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen. Die obere Fischereibehörde erstellt für den schriftlichen Prüfungsteil einen landeseinheitlichen Prüfungsbogen mit 60 Fragen. Zur Beantwortung haben die Prüflinge zwei Stunden Zeit. Drei Antworten sind stets vorgegeben, von denen jedoch nur eine richtig ist.
Mit der Abgabe des Prüfungsfragebogens an die aufsichtführende Person gilt der schriftliche Teil für den Prüfling als beendet. Unmittelbar im Anschluss an die schriftliche Prüfung erfolgt die Auswertung der Prüfungsfragebögen. Wenn die festgestellte Fehleranzahl den Wert von 75% der Gesamtfragenanzahl nicht übersteigt, gilt die schriftliche Prüfung als bestanden.
Unter Anwendung eines der schriftlichen Prüfung gleichwertigen Maßstabes zur Fehlerbewertung werden die Prüflinge dann in der mündlichen Prüfung um Beantwortung mehrerer Fragen aus den Themengebieten Fisch-, Gewässer-, Geräte- und Rechtskunde gebeten. Soweit die Prüflinge die Fehleranzahl nicht überschritten haben, gilt auch die mündliche Prüfung als bestanden und der Prüfling erhält in der Regel sofort sein Prüfungszeugnis.
Sollte eine der beiden Prüfungen nicht bestanden sein, gilt die gesamte Fischerprüfung als nicht bestanden. Sie ist dann vollständig zu wiederholen. Eine Wiederholung ist jedoch frühestens zum nächsten behördlich festgelegten Prüfungstermin möglich.
Der Fragebogen wird vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt veröffentlicht.
Trotz regelmäßiger und sorgfältiger Prüfung können wir die Aktualität der vorliegenden Fragen nicht garantieren.
Bitte informieren Sie sich gegebenenfalls selbst unter www.sachsen-anhalt.de --> Fischerprüfung über den aktuellen Fragenkatalog zur Prüfung.
Stand: August 2009
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